Haus- und Badeordnung für das Freizeitbad Geesthacht
Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Wirtschaftsbetriebe Geesthacht GmbH betreibt und unterhält das Freizeitbad Geesthacht als eine öffentliche Einrichtung, welche der Erholung, der Förderung der Gesundheit, der sportlichen Betätigung sowie der körperlichen Ertüchtigung der Bevölkerung dienen soll. Die Haus- und Badeordnung gilt für alle Badbesucher und dient der Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Freizeitbades. Sie wird mit Betreten des Freizeitbads Geesthacht anerkannt.
Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
- Die Haus- und Badeordnung ist für alle Nutzer verbindlich.
- Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Nutzer die Haus- und Badeordnung sowie weitergehende Regelungen für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an.
- Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch das diensthabende Aufsichtspersonal oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Auf das Recht zur Gegendarstellung bei der Wirtschaftsbetriebe Geesthacht GmbH wird hingewiesen.
- Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z.B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
- Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.
Öffnungszeiten und Preise
- Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekanntgegeben und sind an der Kasse und auf unserer Homepage freizeitbad-geesthacht.de einsehbar.
- Einlass- und Kassenschluss ist 60 Minuten vor Beendigung der Öffnungszeit. Die öffentliche Badezeit endet 30 Minuten vor Schließung des Freizeitbades. Alle Schwimmbecken inklusive der Rutschen sind dann unverzüglich zu verlassen. Mit Beendigung der Öffnungszeit ist das Gelände des Freizeitbades zu verlassen.
- Für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.
- Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
- Bei Überfüllung des Bades ist die Badleitung berechtigt, weiteren Badegästen vorübergehend den Eintritt zu verweigern, damit ein ordnungsgemäßer Badebetrieb gewährleistet ist. Über diese zeitweilige Schließung entscheidet die Leitung des Bades, sie ist jederzeit wieder aufhebbar.
- Im Freibad kann die Öffnungszeit witterungsbedingt oder aus betriebstechnischen Gründen geändert werden. Ansprüche gegen die Wirtschaftsbetriebe Geesthacht GmbH können daraus nicht abgeleitet werden. Bei anhaltender, schlechter Witterung oder aus betriebstechnischen Gründen kann das Bad geschlossen werden. Die Schließung und Wiedereröffnung werden öffentlich bekannt gegeben.
Zutritt
- Der Besuch des Betriebes steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.
- Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig. Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
- Garderobenschränke und Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt. Fundsachen werden 7 Tage aufbewahrt und anschließend an das Fundbüro übergeben.
- Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper zu tragen und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast. Für verlorengegangene Wertkarten berechnen wir 20,00 €, für verloren gegangene Schlüssel 10,00 €.
- Für Kinder bis zum vollendeten 7 Jahre ist die Begleitung durch eine geeignete Begleitperson ab 16 Jahren erforderlich. Auf Verlangen ist das Alter nachzuweisen. Personen unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als ein Kind begleiten. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z.B. bei Veranstaltungen) sind möglich. Die Entscheidung trifft das verantwortliche Aufsichtspersonal. In den als „Nur für Schwimmer“ ausgewiesenen Bereichen ab einer Wassertiefe von 1,35 m ist der Zutritt nur für Personen mit gültigem Schwimmpass (mindestens „Bronze“) gestattet. Eltern bzw. Personen, denen die Aufsichtspflicht übertragen wurde, sind dazu verpflichtet, ihre Kinder auf dem gesamten Freizeitbadgelände zu beaufsichtigen. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Wasserflächen nur zusammen mit einer Begleitperson ab 16 Jahren gestattet und sind verpflichtet eine geeignete Schwimmhilfe zu tragen.
- Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet,
- die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
- die mit einem Hausverbot auferlegt wurden,
- die Tiere mit sich führen oder
- die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.
Verhaltensregeln
- Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft, insbesondere sind sexuelle Belästigungen, z.B. durch anzügliche Äußerungen und körperliche Annäherungen, zu unterlassen. Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
- Angebrachte Warntafeln, Gebots – und Verbotsschilder sowie sonstige Hinweise sind unbedingt zu beachten. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
- Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung des diensthabenden Aufsichtspersonals.
- Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Die Verwendung von Seife, Duschgel und Shampoo ist nur in den Duschräumen im Sanitärbereich gestattet, nicht unter den um die Becken platzierten Kaltwasserduschen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. ist nicht erlaubt. Die Benutzung von mitgebrachten elektrischen Geräten (z.B. Rasierapparat, Föhn o.ä.) ist untersagt. In den Umkleidebereich und in den Duschraum für Frauen dürfen Jungen unter 6 Jahren mitgenommen werden. Gleiches gilt für Mädchen unter 6 Jahren im Herrenbereich.
- Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren einzustellen und deshalb besonders vorsichtig zu sein. Bei Gewitter sind sofort alle Wasserflächen zu verlassen. Achten Sie in solchen Fällen bitte zu Ihrem eigenen Schutz unbedingt auf die Hinweise des Freizeitbadpersonals.
- Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen im Schwimmerbecken mit dem angeschlossenen Sprungbereich ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet.
- Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht werden. Das Mitbringen und Konsumieren von alkoholischen Getränken ist untersagt. Zerbrechliche Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen nicht auf das Gelände gebracht oder benutzt werden.
- Das Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches erlaubt. Bitte benutzen Sie die bereitgestellten Aschenbecher und halten die Liegewiese von Zigarettenresten frei. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.
- Das Konsumieren von Cannabis innerhalb der Anlage ist gem. Konsumverbot, CanG untersagt. Zuwiderhandlungen werden sofort zur Anzeige gebracht.
- Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Sie werden 7 Tage aufbewahrt und anschließend an das Fundbüro übergeben.
Haftung
- Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
- Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Bereitstellung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen.
- Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Überwachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
- Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, den Garderobenschrank oder das Wertfach bei der Benutzung ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
- Bei schuldhaftem Verlust (vgl. Zutritt Punkt 3.) der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Die Pauschale beträgt derzeit 10,00 € für verloren gegangene Schlüssel und 20,00 € für verloren gegangene Wertkarten.
- Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere § 4, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
Allgemeines Verhalten
- Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/Wertfaches und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich.
- Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Für Kinder unter 18 Monaten besteht Aquawindel-Pflicht.
- Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.
- Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.
- Die Benutzung von Großspielgeräten geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.
- Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person die Absprungfläche (Brett oder Plattform) betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden. Die Rutschen dürfen nur entsprechend der ausgehängten Beschilderung benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden. Das Klettern / Begehen der Rutsche entgegen der Rutschrichtung ist verboten. Die Benutzung der Rutsche geschieht auf eigene Gefahr.
- Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Schnorchel) sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
- Das Grillen und Zelten ist auf dem gesamten Freibadgelände verboten.
Inkrafttreten
Diese Haus- und Badeordnung tritt am 01. Mai 2024 in Kraft.
Geesthacht, im April 2024